Umsatzsteuerliche Behandlung von dauerdefizitär betriebenen Einrichtungen unter gleichzeitiger Gewährung öffentlicher Zuschüsse

Das BMF hat die umsatzsteuerliche Behandlung von Einrichtungen, die dauerhaft defizitär betrieben werden, neu geregelt und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom 1. Oktober 2010 geändert (Az. III C 2 – S 7106/00069/003/117).