Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und zehn weitere Mitgliedstaaten eingeleitet. Diese Länder haben es versäumt, die vollständige Umsetzung der 6. Geldwäscherichtlinie in nationales Recht mitzuteilen.
Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und zehn weitere Mitgliedstaaten eingeleitet. Diese Länder haben es versäumt, die vollständige Umsetzung der 6. Geldwäscherichtlinie in nationales Recht mitzuteilen.