Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde verworfen, die sich gegen die sozialgerichtliche Bestätigung der Ablehnung einer Kostenübernahme für ein Arzneimittel durch die gesetzliche Krankenversicherung wendet (Az. 1 BvR 1863/23).
Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde verworfen, die sich gegen die sozialgerichtliche Bestätigung der Ablehnung einer Kostenübernahme für ein Arzneimittel durch die gesetzliche Krankenversicherung wendet (Az. 1 BvR 1863/23).