Wer in seiner Eigentumswohnung eine Kanzlei betreiben und darin auch wohnen will, darf seinen Mietern deswegen kündigen, so der BGH (Az. VIII ZR 286/22). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
Wer in seiner Eigentumswohnung eine Kanzlei betreiben und darin auch wohnen will, darf seinen Mietern deswegen kündigen, so der BGH (Az. VIII ZR 286/22). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.