Wirecard-Skandal: Keine Haftung der BAFin gegenüber Anlegern DATEV

Das OLG Frankfurt hat die landgerichtliche Klageabweisung bestätigt, wonach ein Anleger die BAFin nicht wegen Amtspflichtverletzung auf Schadensersatz für erlittene Kursverluste in Anspruch nehmen kann (Az. 1 U 173/22).