Das LG Coburg hatte sich mit der Klage auf Inanspruchnahme einer Vollkaskoversicherung wegen des misslungenen Drifts mit einem Sportwagen zu befassen (Az. 24 O 366/23).
Das LG Coburg hatte sich mit der Klage auf Inanspruchnahme einer Vollkaskoversicherung wegen des misslungenen Drifts mit einem Sportwagen zu befassen (Az. 24 O 366/23).