Muss ein Parkhausbetreiber Vorsorge dafür treffen, dass die bei ihm abgestellten Autos nicht von Unbekannten beschädigt werden? Einen solchen Fall hat das LG Köln entschieden (Az. 21 O 302/22).
Muss ein Parkhausbetreiber Vorsorge dafür treffen, dass die bei ihm abgestellten Autos nicht von Unbekannten beschädigt werden? Einen solchen Fall hat das LG Köln entschieden (Az. 21 O 302/22).