BFH: Formelle Satzungsmäßigkeit einer ausländischen Satzung DATEV

Wird nach den Angaben in der Satzung neben einem begünstigten Zweck ein nicht begünstigter Zweck verfolgt, verstößt die Satzung gegen das Gebot der Ausschließlichkeit i. S. von §§ 51 Abs. 1 Satz 1, 56 AO. So der BFH (Az. V R 15/20).