Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob das FA nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen einen Erstattungsanspruch der Insolvenzmasse mit anderen Steueransprüchen aufrechnen durfte (Az. XI R 44/20).
Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob das FA nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen einen Erstattungsanspruch der Insolvenzmasse mit anderen Steueransprüchen aufrechnen durfte (Az. XI R 44/20).