Das VG Hannover hat der Klage von Amazon stattgegeben: das Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten überwiegt hier nicht die unternehmerischen Interessen von Amazon (Az. 10 A 6199/20).
Das VG Hannover hat der Klage von Amazon stattgegeben: das Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten überwiegt hier nicht die unternehmerischen Interessen von Amazon (Az. 10 A 6199/20).