Das SG Speyer entschied, dass einer Brustkrebspatientin ein Anspruch auf die neue Operationsmethode des sog. Lipofilling zusteht (Az. S 17 KR 408/21).
Das SG Speyer entschied, dass einer Brustkrebspatientin ein Anspruch auf die neue Operationsmethode des sog. Lipofilling zusteht (Az. S 17 KR 408/21).