Energiepreispauschale – die Finanzgerichte sind zuständig

Wer sich mit seinem Arbeitgeber über die Auszahlung der Energiepreispauschale streitet, muss dies vor dem Finanzgericht tun. Dies hat das ArbG Lübeck entschieden und die Sache an das schleswig-holsteinische Finanzgericht verwiesen (Az. 1 Ca 1849/22).