Stipendium während der Corona-Pandemie

Das FG Berlin-Brandenburg entschied, dass ein Künstler die von der öffentlichen Hand geleisteten Zahlungen aus einem Stipendien-Sonderprogramm zur Abfederung der durch die Corona-Pandemie bedingten Einnahmeausfälle in voller Höhe als Einkommen zu versteuern hat (Az. 10 K 10005/22).