Der BdSt will eine drohende Einspruchswelle verhindern und fordert einen Vorläufigkeitsvermerk bei Bescheiden zur Feststellung des Grundsteuerwerts.
Der BdSt will eine drohende Einspruchswelle verhindern und fordert einen Vorläufigkeitsvermerk bei Bescheiden zur Feststellung des Grundsteuerwerts.