Eine betriebsratsfähige Organisationseinheit in Form eines als Betrieb geltenden selbstständigen Betriebsteils i. S. d. Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) kann lt. BAG auch dann vorliegen, wenn der Hauptbetrieb im Ausland liegt (Az. 7 ABR 7/25).
Eine betriebsratsfähige Organisationseinheit in Form eines als Betrieb geltenden selbstständigen Betriebsteils i. S. d. Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) kann lt. BAG auch dann vorliegen, wenn der Hauptbetrieb im Ausland liegt (Az. 7 ABR 7/25).