Nächtlicher Lärm auf dem Brüsseler Platz – Zwangsgeldandrohung gegen die Stadt Köln bestätigt

Die Stadt Köln hat ihre Verpflichtung, gegen den vom Brüsseler Platz ausgehenden nächtlichen Lärm einzuschreiten, noch nicht hinreichend erfüllt. Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen entschieden und damit eine Entscheidung des VG Köln bestätigt, das der Stadt ein Zwangsgeld angedroht hatte (Az. 8 E 236/26).