Ein vorbeifahrendes Reinigungsfahrzeug ist lt. LG Flensburg eine hinreichende Warnung vor einem gewischten und daher nassen Fußboden (Az. 3 O 231/24).
Ein vorbeifahrendes Reinigungsfahrzeug ist lt. LG Flensburg eine hinreichende Warnung vor einem gewischten und daher nassen Fußboden (Az. 3 O 231/24).